Räum- und Streupflicht in Eckental
Räum- und Streupflicht im Winter 1/19. Januar 2017 Zur Räum- und Streupflicht informiert der Markt Eckental: Die Sicherung der Gehbahnen bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist im gesamten Gemeindegebiet nach der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Gemeinde Markt Eckental“ durchzuführen. Die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch diese erschlossen werden, sind verpflichtet, die Gehbahnen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu…