Räum- und Streupflicht in Eckental

Winterzauber

Winterzauber

Räum- und Streupflicht im Winter

1/19. Januar 2017
Zur Räum- und Streupflicht informiert der Markt Eckental: Die Sicherung der Gehbahnen bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist im gesamten Gemeindegebiet nach der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Gemeinde Markt Eckental“ durchzuführen. Die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch diese erschlossen werden, sind verpflichtet, die Gehbahnen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.

Schneeräumen und Sandstreuen

Die Gehbahnen sind an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit Tausalz oder anderen ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Das Streuen von Tausalz ist nur dann zulässig, wenn besondere Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) gegeben ist.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Schneegut und Freihalten von Hydranten

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn oder auf dem Grundstück so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Es ist nicht zulässig, das Räumgut auf die Fahrbahn zu schieben. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.

Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die zu sichernde Fläche auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden Teil der Gehbahn. Gehbahnen oder Gehsteige im Sinne der Verordnung sind die für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straße.

Soweit keine Gehsteige vorhanden sind, sind die Straßen in einem Bereich von einem Meter parallel zur Grundstücksgrenze zu räumen. Keine oder eine unzureichende Sicherung kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern bei Schadensfällen auch zur Ersatzpflicht führen.

Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen für ein winterlich-sicheres Eckental!

Weitere Informationen:

Aktuelle Informationen aus dem Markt Eckental finden Sie wie immer rund um die Uhr und bequem von zuhause oder von unterwegs aus auf der www.eckental.de, die Ihnen auch als mobile Website für Ihr Smartphone oder das Tablet zur Verfügung steht!

 

2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Horlamus,
    eigentlich mag ich es gar nicht, wenn man die Art und Weise, seine Wut zu äußern, von den derzeit herumkrakeelenden sogenannten Politikern abkupfert.
    Dennoch wollte ich Ihnen in aller Ruhe versuchen zu erklären, was „diese Partei“ mit Bürgernähe unter anderem meint: Wir versuchen unser Möglichstes, auf die Wünsche unserer Bürger zu hören. Das impliziert aber, dass uns der Bürger seinen Wunsch, seine Kritik oder Anregung in einer angemessenen Art und Weise an uns heranträgt, denn für ein Problem, welches wir noch nicht kennen, können wir auch keine Lösung erarbeiten.

  2. Es wäre schön, wenn sich auch die Gemeinde an diese Räum- und Streupflicht halten würde. Derzeit sind die Nebenstraßen spiegelglatt. Was nützt es dem Fußgänger, wenn die Gehsteige frei sind, das Überqueren der Straßen aber zum gesundheitlichen Risiko wird? Und die Fahrsicherheit scheint auch niemanden zu interessieren. Bürgernah wollte diese Partei sein. Vielleicht hat man als Bürgermeisterin für solche Nebensächlichkeiten einfach keine Zeit, wenn man sich auf allen noch so unwichtigen Veranstaltungen ablichten lassen muss.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Bitte bestätige, dass Du ein Mensch bist! *