Räumpflicht und Streupflicht im Winter
Der Markt Eckental informiert: Räum- und Streupflicht im Winter Räumpflicht und Streupflicht bedeuten offiziell: Die Sicherung der Gehwege bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist im gesamten Gemeindegebiet nach der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Gemeinde Markt Eckental“ durchzuführen. Die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen oder durch diese erschlossen werden, sind verpflichtet, die Gehwege auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Schneeräumen…