Anhebung der Hundesteuer

Rathaus

Informationen zur Anhebung der Hundesteuer ab dem Steuerjahr 2015

In den öffentlichen Beratungen zum Haushalt 2015 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss die Empfehlung ausgesprochen, die Hundesteuer ab 2015 anzupassen.
Daraufhin hat der Marktgemeinderat sich mit seinem Beschluss am 04. Dezember 2014 nach über 32 Jahren zu einer Anhebung der Hundesteuer ab dem Steuerjahr 2015 entschieden und sich an den Werten der umliegenden Gemeinden, die teils seit mehreren Jahren ähnliche, teils höhere Steuersätze erheben, orientiert.
Der Verwaltung und dem Marktgemeinderat ist sicherlich bewusst, dass die Hundesteuererhöhung vereinzelt zu einer Mehrbelastung der Bürger führt, jedoch bedurfte es nach dieser langen Zeit einer Anpassung. Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis und zu bedenken, dass die Hundesteuer in Höhe von jetzt 50 € jährlich bzw. 4,17 € monatlich (für den ersten Hund) einen vergleichsweise geringen Teil der finanziellen Ausgaben im Bereich der Hundehaltung ausmacht.
Die neuen Hundesteuersätze liegen damit absolut im vergleichbaren Rahmen mit anderen Gemeinden oder Städten.

Warum wird Hundesteuer erhoben?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer (kommunale Aufwandsteuer), die aufgrund des Kommunalabgabengesetzes und der gemeindlichen Hundesteuersatzung erhoben wird.
Im Gegensatz zu den Gebühren, für die die Bürger eine Gegenleistung von der Kommune erhalten, werden Steuern, so auch die Hundesteuer, nach aktueller Rechtsprechung ohne konkrete Gegenleistung erhoben.
Somit darf im Gegenzug dieser öffentlich-rechtlichen Abgabe keine bestimmte Leistung wie etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot gegenüberstehen. Allerdings richtet der Markt Eckental seit 2009 regelmäßig weitere Hundestationen ein, um dem steigenden Bedarf zu entsprechen und den Hundehaltern eine Serviceleistung anzubieten.

Derzeitige Hundestationen

-Standorte in Eckental-
Eschenau – Friedhof
Eschenau – Tauchersreutherstraße

Eckenhaid – Eckenberg
Eckenhaid – Ulmenweg
Eckenhaid – Westring

Brand – B2 Umgehung ( Kreuzung )
Brand – Fliederstraße
Brand – Narzissenstraße
Brand – Nelkenstraße

Forth – Adam-Kraft-Straße
Forth – Albrecht-Dürer-Straße
Forth – Büg ( Brücke )
Forth – Martin-Luther-Straße
Forth – Stresemannstraße

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